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MV: Regeln zur Einberufung sanft verbessert und verkleinert.
Die verschiedenen Absätze sind nun einer, ein paar unnötige Worte habe ich gestrichen. Insbesondere habe ich die Wieselworte zur Frequenz und zur Verantwortung entfernt. Der Vorstand lädt einmal im Jahr ein, wer sollte das sonst tun. Hinzugefügt habe ich den Satz, dass die MV im ersten Quartal stattfinden sollte. So ist auch der Abstand zweier Versammlungen ungefähr ein Jahr.
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2ca63f5200
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26bddb6547
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satzung.md
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satzung.md
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@ -133,12 +133,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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## § 11 Mitgliederversammlung
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1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
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2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
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einzuberufen.
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3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
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4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
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schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
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werden.
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2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
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Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
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zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
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Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
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5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
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6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
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7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
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