MV: Regeln zur Einberufung sanft verbessert und verkleinert.

Die verschiedenen Absätze sind nun einer, ein paar unnötige Worte habe ich
gestrichen. Insbesondere habe ich die Wieselworte zur Frequenz und zur Verantwortung
entfernt. Der Vorstand lädt einmal im Jahr ein, wer sollte das sonst tun.
Hinzugefügt habe ich den Satz, dass die MV im ersten Quartal stattfinden sollte.
So ist auch der Abstand zweier Versammlungen ungefähr ein Jahr.
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Richard Klees 2024-01-12 20:54:17 +01:00
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@ -133,12 +133,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
einzuberufen.
3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
werden.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit