diff --git a/satzung.md b/satzung.md index ac0cd54..151c5d5 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -133,12 +133,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. ## § 11 Mitgliederversammlung 1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. -2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr - einzuberufen. -3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. -4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher - schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt - werden. +2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der + Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung + zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der + Versammlung schriftlich zugestellt worden sein. 5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. 6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit