diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 7e0ea1b..20904f8 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -110,20 +110,15 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren. +5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von + einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in + einer Einzelwahl. +6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt. + Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch + Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus, + bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein + Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. -## § 9 Amtsdauer des Vorstandes - -1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von - einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der - Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. -2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur - Vereinsmitglieder, nach § 3. -3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche - Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus - dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser - Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder - des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des - ausgeschiedenen Mitglieds. ## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes