diff --git a/satzung.md b/satzung.md index e462bbe..ac0cd54 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -132,51 +132,47 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. ## § 11 Mitgliederversammlung -1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. - Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen - werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine - Mitglieder direkt betreffen. -2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. -3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr +1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. +2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr einzuberufen. -4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. -5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher +3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. +4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt werden. -6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. -7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. -8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit +5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. +6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. +7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit vornehmen. -9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender +8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten. -10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der +9. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen. -11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf +10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung stattfinden. -12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, +11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f. -13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer +12. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. -14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. +13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. -15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu +14. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden +15. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. -17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen +16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. ## § 12 Ergänzende Dokumente