MV: Satz über Kompetenz entfernt.

Dieser Satz ist unnötig, weil das sowieso so ist (vgl. §§32ff BGB).
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Richard Klees 2024-01-12 20:43:45 +01:00
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@ -132,51 +132,47 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
## § 11 Mitgliederversammlung ## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. 1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen 2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
Mitglieder direkt betreffen.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
einzuberufen. einzuberufen.
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. 3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher 4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
werden. werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. 5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
2/3-Mehrheit vornehmen. 2/3-Mehrheit vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender 8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
abzuhalten. abzuhalten.
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der 9. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen. Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf 10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
stattfinden. stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, 11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f. § 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer 12. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
wahlberechtigten Person geheim. wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. 13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan. eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu 14. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden 15. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen 16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente ## § 12 Ergänzende Dokumente