Vorstand: Zuständigkeiten als Absatz

Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber
zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der
Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier
trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
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Richard Klees 2024-01-05 20:42:43 +01:00
parent 731fc6f1e2
commit 39359f72b0

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@ -105,13 +105,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
gebunden.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig,
soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen
nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand
beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes