forked from pub-solar/legal
Vorstand: Arbeitsweise in GO regeln
Änderungen an der Satzung müssen beim Amtsgericht eingereicht werden. Das ist aufwändig. Die Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands in der Vorversion scheinen wiederrum sehr detailiert verfasst zu sein. Daher werden solche Regelungen üblicherweise in eine Geschäftsordnung ausgelagert. Weiterhin ist es üblich, dass sich die, die Zusammenarbeiten, die GO selbst geben und diese nicht von anderen bestimmt werden. Wesentliche Randbedingungen (Vereinsöffentlichkeit) sind aber weiterhin in der Satzung festgehalten.
This commit is contained in:
parent
2be3349ee4
commit
6df7fc9753
44
satzung.md
44
satzung.md
|
@ -97,6 +97,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
|
||||||
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
|
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
|
||||||
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
|
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
|
||||||
|
|
||||||
|
|
||||||
## § 7 Vorstand
|
## § 7 Vorstand
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
|
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
|
||||||
|
@ -118,41 +119,16 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
|
||||||
Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
|
Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
|
||||||
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
|
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
|
||||||
Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
|
Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
|
||||||
|
7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese kann durch den
|
||||||
|
Vorstand selbst sowie mit einer einfachen Mehrheit der
|
||||||
## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
|
Mitgliedersammlung geändert werden.
|
||||||
|
8. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
|
||||||
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese
|
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
|
||||||
werden durch den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den
|
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
|
||||||
zweiten Vorsitz, schriftlich und vereinsöffentlich mit einer Frist
|
Grund wiederum ist zu protokollieren.
|
||||||
von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es
|
9. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
|
||||||
nicht.
|
|
||||||
2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des
|
|
||||||
Vorstands beschlussfähig und entscheidet im Konsens.
|
|
||||||
3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
|
|
||||||
§ 161 BGB befreit.
|
§ 161 BGB befreit.
|
||||||
4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn
|
|
||||||
jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
|
|
||||||
5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung
|
|
||||||
vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
|
|
||||||
6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich.
|
|
||||||
7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten
|
|
||||||
erfordern, kann der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit
|
|
||||||
oder von Teilen der Öffentlichkeit entscheiden.
|
|
||||||
8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und
|
|
||||||
Rederecht. Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben
|
|
||||||
Rederecht in Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen.
|
|
||||||
Der Vorstand kann für jede sonstige anwesende Person über das
|
|
||||||
Stimmrecht entscheiden.
|
|
||||||
9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen,
|
|
||||||
betreffenden Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung
|
|
||||||
auszuschließen.
|
|
||||||
10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit
|
|
||||||
geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
|
|
||||||
zugeschaltet werden. So zugeschaltete Mitglieder können ihr volles
|
|
||||||
Stimmrecht wahrnehmen und gelten als anwesend. Es ist ebenfalls
|
|
||||||
möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme digitaler
|
|
||||||
Hilfsmittel abzuhalten.
|
|
||||||
|
|
||||||
## § 11 Mitgliederversammlung
|
## § 11 Mitgliederversammlung
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue