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MV: Aufgaben zusammengefasst.
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6e12d5f745
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satzung.md
12
satzung.md
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@ -150,9 +150,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
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grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
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geheim.
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6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
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7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
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2/3-Mehrheit vornehmen.
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6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
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zuständig:
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* Entlastung des Vorstand
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
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Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
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Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
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@ -165,10 +167,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
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muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
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stattfinden.
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11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
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in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
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neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
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§ 9 Abs. 1f.
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13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
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die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
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