From 6e12d5f7458753de4c31662ccaf6849275893e48 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:21:34 +0100 Subject: [PATCH] MV: Aufgaben zusammengefasst. --- satzung.md | 12 +++++------- 1 file changed, 5 insertions(+), 7 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index f552a70..5ba0d4e 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -150,9 +150,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. 4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. -6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. -7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit - 2/3-Mehrheit vornehmen. +6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten + zuständig: + * Entlastung des Vorstand + * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) + * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) 8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, @@ -165,10 +167,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung stattfinden. -11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, - in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines - neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach - § 9 Abs. 1f. 13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein