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Vorstand: Vertretung und Bindung an Beschlüsse entwirrt.

Der Vorstand ist nicht nur bei Vertretung sondern auch sonst an die Beschlüsse
der anderen Organe des Vereins gebunden. Das ist zwar mMn ebenfalls klar, aber
scheint wichtig zu sein. Deswegen habe ich es sehr wohl nochmal separat erwähnt.
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Richard Klees 2024-01-05 20:35:04 +01:00
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@ -101,9 +101,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des
Vorstands gebunden.
2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane
gebunden.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes