From 7b0c4a84ebbcb136725c1c3aaa6e0a63028caf30 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Benjamin=20B=C3=A4dorf?= Date: Thu, 4 Jan 2024 21:38:38 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Add=20Rechnungspr=C3=BCfer=20explicitly=20to=20?= =?UTF-8?q?the=20MV?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- satzung.md | 1 + 1 file changed, 1 insertion(+) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 15b52b0..23dde5e 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -103,6 +103,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni 15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. 16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. 17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. +18. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von zwei Jahren. In der jeweils ersten Mitgliederversammlung eines Jahres ist von den Rechnungsprüfern über ihre Prüfungsfeststellungen zu berichten und ggf. die Entlastung des Vorstandes vorzuschlagen ### § 12 Ergänzende Dokumente