MV: Aufgaben auf der Versammlung vereinfacht.

Im aktuellen Modell macht es wahrscheinlich Sinn, dass der Vorstand sämtliche
Aufgaben zur Durchführung der Versammlung verantwortet. Diese habe ich daher
zusammengefasst. Ich glaube, dass es generell Sinn macht, die Mitgliederversammlung
etwas mehr zur Kontrolle des Vorstands zu befähigen. Das werde ich aber in einem
separaten PR vorschlagen, um editorische Änderungen wie diese von vllt. etwas
kontroverseren Vorschlägen zu trennen.
This commit is contained in:
Richard Klees 2024-01-12 21:06:54 +01:00
parent 26bddb6547
commit 7b11dda1a0

View file

@ -137,7 +137,12 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben.
6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
2/3-Mehrheit vornehmen.
@ -165,13 +170,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
14. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
15. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente