diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 994f95e..a03b992 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -141,13 +141,13 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. -3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der +4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich bekannt zu geben. -4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden +5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. 6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten @@ -159,7 +159,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7 Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. -13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. +8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.