Sätze über Vorstand entfernt, die implizit sind

Wir fallen unter das BGB, ob wir das schreiben oder nicht. Deswegen müssen wir es
nicht schreiben. Weiterhin ist wohl klar, dass erstmal alle gleichberechtigt sind,
es sei denn, wir schränken das ein. Auch das bringt also nichts neues. Bleibt also,
das unser Vorstand idT aus drei Personen mit den Standardaufgaben besteht.
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Richard Klees 2024-01-05 20:28:17 +01:00
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@ -99,10 +99,8 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
## § 7 Vorstand ## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten
sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des
Vorstands gebunden. Vorstands gebunden.