MV: Überflüssigen Absatz gelöscht.

Das die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden beschlussfähig
ist, ist der Standard. Nur wenn wir abweichen wollen würden, müsste das dort
explizit stehen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung ist mittlerweile
im § 32 BGB geklärt. Der Absatz wird also nicht gebraucht.
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Richard Klees 2024-01-12 21:22:47 +01:00
parent 6e12d5f745
commit ddcd03a0be

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@ -155,12 +155,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
* Entlastung des Vorstand * Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
abzuhalten.
10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf 10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das