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MV: Überflüssigen Absatz gelöscht.
Das die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden beschlussfähig ist, ist der Standard. Nur wenn wir abweichen wollen würden, müsste das dort explizit stehen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung ist mittlerweile im § 32 BGB geklärt. Der Absatz wird also nicht gebraucht.
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parent
6e12d5f745
commit
ddcd03a0be
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@ -155,12 +155,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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* Entlastung des Vorstand
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* Entlastung des Vorstand
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
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Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
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Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
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sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
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Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
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abzuhalten.
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10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
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10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
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Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
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Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
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kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
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kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
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