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## § 7 Vorstand ## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, dem zweiten 1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz,
Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle Zuständigkeiten oder dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle
Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten sind alle drei Mitglieder des Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten
Vorstands gleichberechtigt. sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des Vorstands gebunden. des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des
Vorstands gebunden.
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes ## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie 1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig,
nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen
anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand
eine Arbeitsgruppe zu delegieren. beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes ## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der
Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, 2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur
nach § 3. Vereinsmitglieder, nach § 3.
3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des 3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche
Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus
Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder
den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds.
## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes ## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese werden durch 1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese
den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Vorsitz, schriftlich werden durch den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den
und vereinsöffentlich mit einer Frist von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung zweiten Vorsitz, schriftlich und vereinsöffentlich mit einer Frist
einer Tagesordnung bedarf es nicht. von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es
2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands nicht.
beschlussfähig und entscheidet im Konsens. 2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des
3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des § 161 BGB befreit. Vorstands beschlussfähig und entscheidet im Konsens.
4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung 3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. § 161 BGB befreit.
4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn
jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung 5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung
vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich. 6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich.
7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten erfordern, kann 7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten
der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit oder von Teilen der Öffentlichkeit erfordern, kann der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit
entscheiden. oder von Teilen der Öffentlichkeit entscheiden.
8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und Rederecht. 8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und
Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben Rederecht in Rederecht. Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben
Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen. Der Vorstand kann für Rederecht in Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen.
jede sonstige anwesende Person über das Stimmrecht entscheiden. Der Vorstand kann für jede sonstige anwesende Person über das
9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen, betreffenden Stimmrecht entscheiden.
Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung auszuschließen. 9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen,
10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit geeigneten betreffenden Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung
digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, zugeschaltet werden. So auszuschließen.
zugeschaltete Mitglieder können ihr volles Stimmrecht wahrnehmen und gelten als 10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit
anwesend. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
digitaler Hilfsmittel abzuhalten. zugeschaltet werden. So zugeschaltete Mitglieder können ihr volles
Stimmrecht wahrnehmen und gelten als anwesend. Es ist ebenfalls
möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme digitaler
Hilfsmittel abzuhalten.
## § 11 Mitgliederversammlung ## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Ihr obliegen 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen werden dürfen, sowie Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen
Entscheidungen, die den Vorstand oder seine Mitglieder direkt betreffen. werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
Mitglieder direkt betreffen.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. 2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr einzuberufen. 3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
einzuberufen.
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. 4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher schriftlich 5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt werden. schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. 6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit 8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
vornehmen. 2/3-Mehrheit vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder 9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
digitaler Hilfsmittel abzuhalten. Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung abzuhalten.
an den Vorstand zu stellen. 10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe 11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
eines triftigen Grundes erfolgen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
nach der Mitteilung stattfinden. Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, in diesem muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt stattfinden.
auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f. 12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
geheim. neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede § 9 Abs. 1f.
Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die 13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. wahlberechtigten Person geheim.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. 14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
Person, die das Protokoll anfertigt. die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person eigenes Vereinsorgan.
und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. 15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente ## § 12 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen geben. 1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen entscheidet die derSatzung.
Mitgliederversammlung. 2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen ## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden. 1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt aus anderen Vereinen. 2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen.
## § 14 Salvatorische Klausel ## § 14 Salvatorische Klausel
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen selbstständig 1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen
vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen Registergerichts oder des selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen
Finanzamtes notwendig werden und die den Kerngehalt einer zuvor beschlossenen Registergerichts oder des Finanzamtes notwendig werden und die den
Satzungsänderung nicht berühren. Der Vorstand hat die textliche Änderung im Kerngehalt einer zuvor beschlossenen Satzungsänderung nicht berühren.
Konsens zu beschließen. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung Der Vorstand hat die textliche Änderung im Konsens zu beschließen.
ist diese von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese
von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
## § 15 Auflösung des Vereins ## § 15 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer 1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden. 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung 2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde. Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos Computer Club e. V., des Vereins angekündigt wurde.
Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu 3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
verwenden hat. Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.