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Richard Klees 8b901d251d
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2024-01-05 19:08:16 +00:00
Benjamin Bädorf f6fb35b4b8
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# pub.solar legal documents
This repository hosts the pub.solar legal documents. Currently this is limited to the privacy policy and the statutes.
Our statutes are currently only available in German, while the privacy policy is only available in English. If you'd like to help out translating these, please do! Contact us if you have questions or need help.

125
privacy-policy.md Normal file
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@ -0,0 +1,125 @@
# Privacy Policy
Information on data privacy and protection for the services operated by pub.solar n.e.V. as required by article 13 DSGVO.
## Services
We run multiple public services:
* our Matrix service, consisting of the "Homeserver"; `https://matrix.pub.solar`, as well as the web-based Element-Messenger ([chat.pub.solar](https://chat.pub.solar/)),
* our Nextcloud service at `https://cloud.pub.solar`,
* our Mastodon service at `https://mastodon.pub.solar`.
* our Gitea service at `https://git.pub.solar`.
* our Keycloak authentication service at `https://auth.pub.solar`.
## Responsible for operating the service
**pub.solar n.e.V.**
Benjamin Bädorf, Jhonas Wernery, Hendrik Sokolowki
c/o MiOM 202
Wilhelm-Mauser-Straße 47 Halle 5,
D-50827 Köln
[crew@pub.solar](mailto:crew@pub.solar)
## Contact for data protection issues
If you have any questions regarding data protection, please contact us at [crew@pub.solar](mailto:crew@pub.solar) or at the postal address given above.
## What is the purpose of the data processing?
"Matrix" is an open, decentralized communication service for real-time communication. It enables members of pub.solar n.e.V., as well as other interested parties, to communicate with other users of this server as well as other Matrix users of federated Matrix servers via chat and audio/video telephony by means of a Matrix account.
## What personal data is processed?
If a user chooses to use any of the services provided by us, the following data will be required and therefore collected by pub.solar in the authentication service:
A valid email address: required for account creation. This email address is deleted from our database after the account has been approved/denied, unless the user chooses during the registration process, to keep it for password reset process.
An username and a password: required to identify the account holder and provide the services offered by pub.solar.
Necessary information related to the operation and functioning of the services which may include, for example, IP address, User Agent, etc. More detailed information about this and how we handle it can be found in the Privacy notices per service.
When a user makes an online donation to pub.solar, we collect personal data such as, but not limited to, username (if any), country (in case of extra storage request for tax purposes), transaction IDs or bank account/reference. The purpose for which we use this data is merely administrative (verification of regular donations, accounting management) and is maintained under the same security measures described in the "How do we store your data?" section. Since all the data we collect is previously processed by a third-party payment processor such as PayPal, Patreon or Liberapay, by using these or similar services, their use of your information is based on their terms of service and policies, not ours, so we encourage you to review those policies carefully.
Any additional information that the user chooses to supply while using the services provided by us (whether it is chats, posts, emails, etc.). This additional information is optional and with the user's consent.
## How long will the personal data be stored?
The personal data will be deleted from our server after 15 months of inactivity. The deletion requests are forwarded to the federated servers. However, we have no influence on their execution.
## Where is the personal data stored?
We run our all of our services on servers of the company [Greenbaum Cloud](https://greenbaum.cloud/).
## Data subject rights
When we process personal data about you, you have the following rights:
* right of access to the data processed and right to obtain a copy of it,
* right of rectification if we process incorrect data about you,
* right to deletion, unless exceptions apply as to why we are still storing the data, for example, retention obligations or limitation periods
* right to restriction of processing,
* right to withdraw consent to data processing at any time,
* right to object to processing in the public or legitimate interest,
* right to data portability,
* right to lodge a complaint with a data protection supervisory authority if you believe that we are not processing your data properly. The State Commissioner for Data Protection and Freedom of Information in Nordrhein-Westfalen is responsible in our case. However, if you are in another federal state or not in Germany, you can also contact the data protection authority there.
## What we do not do with your data
We do not collect any other data than what is needed to provide you the service.
We do not, in any way, process, analyze your behavior or personal characteristics to create profiles about you or your usage of the services. We have no advertisements or business relationships with advertisers.
We do not sell your data to any third party.
We do not share your data to any third party unless in case of federated services which requires certain data to be shared in order to operate (e.g. other email service provider needs to know your email address to be able to deliver emails).
We do not require any additional information that is not crucial for the operation of the service (we do not ask for phone numbers, private personal data, home address).
We do not read/look nor process your personal data, emails, files, etc., stored on our servers unless needed for providing the service, troubleshooting purposes or under suspicion of breaking our Terms Of Services in which case we ask for prior permission from you or inform you afterwards of all actions taken against the account in the transparency report addressed to account holder.
## Privacy Policy per service
### Cloud
Our cloud runs Nextcloud.
This service requires login with pub.solar credentials.
Everything (files, calendars, contacts, news, tasks, bookmarks, etc.) is stored unencrypted in a database, unless an application provides external encryption (none so far). This is a limitation of the software we are utilizing for this service (Nextcloud).
We do not currently encrypt files when you upload them because we've had some bad experiences with dataloss incurred through end-to-end encryption.
Server logs, which store information such as, but not limited to, your IP address, your username, an app currently used, error messages and User Agent, are stored for a period of 24 hours after which they are deleted from the server. No backup of log files is created. Logs are kept to prevent brute-force attacks on accounts and to provide quick insight when debugging issues.
### Git
This service requires login with pub.solar credentials.
Server logs, which store information such as, but not limited to, your IP address, your username, error messages and User Agent, are stored for a period of 24 hours after which they are deleted from the server. No backup of log files is created. Logs are kept to prevent brute-force attacks on accounts and to provide quick insight when debugging issues.
All git data such as, but not limited to, usernames, email addresses, messages, code, files, versions, pull requests, etc., are stored on the server in the database as is (plain-text).
### Matrix
This service requires login with pub.solar credentials.
Server logs, which store information such as, but not limited to, your IP address, your username, error messages and User Agent, are stored for a period of 24 hours after which they are deleted from the server. No backup of log files is created. Logs are kept to prevent brute-force attacks on accounts and to provide quick insight when debugging issues.
All git data such as, but not limited to, usernames, email addresses, messages, code, files, versions, pull requests, etc., are stored on the server in the database as is (plain-text).
### Mastodon
This service requires login with pub.solar credentials.
Basic account information: If you register on this server, you may be asked to enter a username, an e-mail address and a password. You may also enter additional profile information such as a display name and biography, and upload a profile picture and header image. The username, display name, biography, profile picture and header image are always listed publicly.
Posts, following and other public information: The list of people you follow is listed publicly, the same is true for your followers. When you submit a message, the date and time is stored as well as the application you submitted the message from. Messages may contain media attachments, such as pictures and videos. Public and unlisted posts are available publicly. When you feature a post on your profile, that is also publicly available information. Your posts are delivered to your followers, in some cases it means they are delivered to different servers and copies are stored there. When you delete posts, this is likewise delivered to your followers. The action of reblogging or favouriting another post is always public.
Direct and followers-only posts: All posts are stored and processed on the server. Followers-only posts are delivered to your followers and users who are mentioned in them, and direct posts are delivered only to users mentioned in them. In some cases it means they are delivered to different servers and copies are stored there. We make a good faith effort to limit the access to those posts only to authorized persons, but other servers may fail to do so. Therefore it's important to review servers your followers belong to. You may toggle an option to approve and reject new followers manually in the settings. Please keep in mind that the operators of the server and any receiving server may view such messages, and that recipients may screenshot, copy or otherwise re-share them. Do not share any sensitive information over Mastodon.
IPs and other metadata: When you log in, we record the IP address you log in from, as well as the name of your browser application. All the logged in sessions are available for your review and revocation in the settings. The latest IP address used is stored for up to 12 months. We also may retain server logs which include the IP address of every request to our server.
## References/License
We have created the basic structure of this data protection information with the help of [DS-GVO.clever-Tools](https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo.clever/) and adapted it to our needs. We have also used parts of [Datenschutzerklärung der TU-Dresden](https://doc.matrix.tu-dresden.de/privacy/) and adjusted them accordingly. Text is licensed [CC BY-SA 4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de).

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## Satzung
# Satzung
### Präambel
## Präambel
1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird, sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
2. An Stellen dieser Satzung, an denen eine Beschlussfassung im Konsens gefordert wird, ist eine Zustimmung aller anwesenden, stimmberechtigten Personen im Sinne von Abwesenheit eines Widerspruchs gemeint. Ein Konsens ist damit einer einstimmigen Entscheidung gleichzusetzen.
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist, ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird,
sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
2. An Stellen dieser Satzung, an denen eine Beschlussfassung im Konsens gefordert
wird, ist eine Zustimmung aller anwesenden, stimmberechtigten Personen im Sinne
von Abwesenheit eines Widerspruchs gemeint. Ein Konsens ist damit einer einstimmigen
Entscheidung gleichzusetzen.
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
### § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar”.
2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er
eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
### § 2 Zweck des Vereins
## § 2 Zweck des Vereins
1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie Software
* sichere digitale Kommunikation
* Datensparsamkeit
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen (§ 470 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins. Aufwandsentschädigungen für geleistete Arbeit im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
(§ 470 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Vereins. Aufwandsentschädigungen für geleistete Arbeit
im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die
Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
### § 3 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die sich zum Vereinszweck bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten Mitgliederversammlung vor. Diese entscheidet endgültig. Der Verein ist gegenüber der antragsstellenden Person nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
## § 3 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die sich
zum Vereinszweck bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
Mitgliederversammlung vor. Diese entscheidet endgültig. Der Verein ist gegenüber
der antragsstellenden Person nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
durch ein Vorstandsmitglied.
4. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 4;
* mit dem Tod des Mitglieds.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich zu erklären.
6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Dem Mitglied ist beim Eintritt in den Verein eine schriftliche oder digitale Kopie dieser Satzung auszuhändigen.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären.
6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle
Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Dem Mitglied ist beim Eintritt in den Verein eine schriftliche oder digitale
Kopie dieser Satzung auszuhändigen.
### § 4 Ausschluss aus dem Verein
1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke, der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
## § 4 Ausschluss aus dem Verein
1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss Widerspruch beim Vorstand ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich
zu den Vorwürfen zu äußern. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss Widerspruch
beim Vorstand ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den
Ausschluss.
### § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12 beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
## § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
### § 6 Organe des Vereins
1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und
der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der
Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12
beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine
Mitgliedsbeiträge erhoben.
## § 6 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
### § 7 Vorstand
## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des Vorstands gebunden.
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, dem zweiten
Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle Zuständigkeiten oder
Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten sind alle drei Mitglieder des
Vorstands gleichberechtigt.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des Vorstands gebunden.
### § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie
nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem
anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
### § 9 Amtsdauer des Vorstandes
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, nach § 3.
3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr
gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum
Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder,
nach § 3.
3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des
Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das
Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer,
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für
den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
### § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese werden durch den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Vorsitz, schriftlich und vereinsöffentlich mit einer Frist von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht.
2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands beschlussfähig und entscheidet im Konsens.
3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des § 161 BGB befreit.
4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich.
7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten erfordern, kann der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit oder von Teilen der Öffentlichkeit entscheiden.
8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und Rederecht. Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben Rederecht in Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen. Der Vorstand kann für jede sonstige anwesende Person über das Stimmrecht entscheiden.
9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen, betreffenden Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung auszuschließen.
10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, zugeschaltet werden. So zugeschaltete Mitglieder können ihr volles Stimmrecht wahrnehmen und gelten als anwesend. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten.
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese werden durch
den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Vorsitz, schriftlich
und vereinsöffentlich mit einer Frist von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung
einer Tagesordnung bedarf es nicht.
2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands
beschlussfähig und entscheidet im Konsens.
3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des § 161 BGB befreit.
4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung
eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung
vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich.
7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten erfordern, kann
der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit oder von Teilen der Öffentlichkeit
entscheiden.
8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und Rederecht.
Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben Rederecht in
Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen. Der Vorstand kann für
jede sonstige anwesende Person über das Stimmrecht entscheiden.
9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen, betreffenden
Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung auszuschließen.
10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit geeigneten
digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, zugeschaltet werden. So
zugeschaltete Mitglieder können ihr volles Stimmrecht wahrnehmen und gelten als
anwesend. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme
digitaler Hilfsmittel abzuhalten.
### § 11 Mitgliederversammlung
## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine Mitglieder direkt betreffen.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr einzuberufen.
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten.
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Ihr obliegen
alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen werden dürfen, sowie
Entscheidungen, die den Vorstand oder seine Mitglieder direkt betreffen.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr einzuberufen.
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher schriftlich
durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit
vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder
nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten
digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es
ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme
digitaler Hilfsmittel abzuhalten.
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung
an den Vorstand zu stellen.
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von
1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe
eines triftigen Grundes erfolgen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich
mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage
nach der Mitteilung stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, in diesem
Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt
auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede
Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die
Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren.
Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende
Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person
und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der
Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
### § 12 Ergänzende Dokumente
## § 12 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen geben.
Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen entscheidet die
Mitgliederversammlung.
### § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt aus anderen Vereinen.
### § 14 Salvatorische Klausel
## § 14 Salvatorische Klausel
Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen Registergerichts oder des Finanzamtes notwendig werden und die den Kerngehalt einer zuvor beschlossenen Satzungsänderung nicht berühren. Der Vorstand hat die textliche Änderung im Konsens zu beschließen. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen selbstständig
vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen Registergerichts oder des
Finanzamtes notwendig werden und die den Kerngehalt einer zuvor beschlossenen
Satzungsänderung nicht berühren. Der Vorstand hat die textliche Änderung im
Konsens zu beschließen. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung
ist diese von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
### § 15 Auflösung des Vereins
## § 15 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos Computer Club e. V.,
Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu
verwenden hat.