From c95038db2b9b6066033f8aeed2649a894ee34691 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 5 Jan 2024 20:28:17 +0100 Subject: [PATCH 1/5] =?UTF-8?q?S=C3=A4tze=20=C3=BCber=20Vorstand=20entfern?= =?UTF-8?q?t,=20die=20implizit=20sind?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Wir fallen unter das BGB, ob wir das schreiben oder nicht. Deswegen müssen wir es nicht schreiben. Weiterhin ist wohl klar, dass erstmal alle gleichberechtigt sind, es sei denn, wir schränken das ein. Auch das bringt also nichts neues. Bleibt also, das unser Vorstand idT aus drei Personen mit den Standardaufgaben besteht. --- satzung.md | 6 ++---- 1 file changed, 2 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index c834a2f..50f80db 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -99,10 +99,8 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. ## § 7 Vorstand -1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, - dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle - Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten - sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt. +1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz, + dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung. 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des Vorstands gebunden. From 731fc6f1e2daa4ba41644bf20317ab990cdfec4a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 5 Jan 2024 20:35:04 +0100 Subject: [PATCH 2/5] =?UTF-8?q?Vorstand:=20Vertretung=20und=20Bindung=20an?= =?UTF-8?q?=20Beschl=C3=BCsse=20entwirrt.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Der Vorstand ist nicht nur bei Vertretung sondern auch sonst an die Beschlüsse der anderen Organe des Vereins gebunden. Das ist zwar mMn ebenfalls klar, aber scheint wichtig zu sein. Deswegen habe ich es sehr wohl nochmal separat erwähnt. --- satzung.md | 7 ++++--- 1 file changed, 4 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 50f80db..6a1a235 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -101,9 +101,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz, dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung. -2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder - des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des - Vorstands gebunden. +2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane + gebunden. +3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder + des Vorstandes gemeinsam vertreten. ## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes From 39359f72b053d3e319ad859db6dce67fd0d5b5ca Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 5 Jan 2024 20:42:43 +0100 Subject: [PATCH 3/5] =?UTF-8?q?Vorstand:=20Zust=C3=A4ndigkeiten=20als=20Ab?= =?UTF-8?q?satz?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier trotzdem nochmal deutlich gemacht werden. --- satzung.md | 12 +++++------- 1 file changed, 5 insertions(+), 7 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 6a1a235..7e0ea1b 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -105,13 +105,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. gebunden. 3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. - -## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes - -1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, - soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen - nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand - beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren. +4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle + Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die + Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen + Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an + eine Arbeitsgruppe zu delegieren. ## § 9 Amtsdauer des Vorstandes From 2be3349ee4052e31db0380abc08ebf958ea035fc Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 5 Jan 2024 21:23:33 +0100 Subject: [PATCH 4/5] Vorstand: Amtsdauer des Vorstands verschlankt MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Es ist mMn klar, das eine unbegrenzte Wiederwahl möglich ist. Wir müssten umgekehrt rein schreiben, wenn es nicht so wäre. Das "Rücktritt schriftlich" habe ich entfernt, da es mMn nichts bringt(schriftlich gegenüber wem?). Weiterhin habe ich ein paar Formulierungen vereinfacht. --- satzung.md | 21 ++++++++------------- 1 file changed, 8 insertions(+), 13 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 7e0ea1b..20904f8 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -110,20 +110,15 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren. +5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von + einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in + einer Einzelwahl. +6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt. + Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch + Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus, + bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein + Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. -## § 9 Amtsdauer des Vorstandes - -1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von - einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der - Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. -2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur - Vereinsmitglieder, nach § 3. -3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche - Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus - dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser - Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder - des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des - ausgeschiedenen Mitglieds. ## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes From 6df7fc97538a9e2c67c088b5042955322f710387 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Mon, 8 Jan 2024 20:42:49 +0100 Subject: [PATCH 5/5] Vorstand: Arbeitsweise in GO regeln MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Änderungen an der Satzung müssen beim Amtsgericht eingereicht werden. Das ist aufwändig. Die Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands in der Vorversion scheinen wiederrum sehr detailiert verfasst zu sein. Daher werden solche Regelungen üblicherweise in eine Geschäftsordnung ausgelagert. Weiterhin ist es üblich, dass sich die, die Zusammenarbeiten, die GO selbst geben und diese nicht von anderen bestimmt werden. Wesentliche Randbedingungen (Vereinsöffentlichkeit) sind aber weiterhin in der Satzung festgehalten. --- satzung.md | 44 ++++++++++---------------------------------- 1 file changed, 10 insertions(+), 34 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 20904f8..e462bbe 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -97,6 +97,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. 1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören. + ## § 7 Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz, @@ -118,41 +119,16 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus, bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. - - -## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes - -1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese - werden durch den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den - zweiten Vorsitz, schriftlich und vereinsöffentlich mit einer Frist - von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es - nicht. -2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des - Vorstands beschlussfähig und entscheidet im Konsens. -3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des +7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese kann durch den + Vorstand selbst sowie mit einer einfachen Mehrheit der + Mitgliedersammlung geändert werden. +8. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die + Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen + Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser + Grund wiederum ist zu protokollieren. +9. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des § 161 BGB befreit. -4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn - jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung - vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. -6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich. -7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten - erfordern, kann der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit - oder von Teilen der Öffentlichkeit entscheiden. -8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und - Rederecht. Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben - Rederecht in Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen. - Der Vorstand kann für jede sonstige anwesende Person über das - Stimmrecht entscheiden. -9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen, - betreffenden Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung - auszuschließen. -10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit - geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, - zugeschaltet werden. So zugeschaltete Mitglieder können ihr volles - Stimmrecht wahrnehmen und gelten als anwesend. Es ist ebenfalls - möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme digitaler - Hilfsmittel abzuhalten. + ## § 11 Mitgliederversammlung