From 1728f68f616d5241c6751913f7feb3cf72fea115 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Benjamin=20B=C3=A4dorf?= Date: Mon, 8 Jan 2024 20:38:19 +0100 Subject: [PATCH] Fix typo --- satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index f4268b8..68af4bb 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -73,7 +73,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni b. den 2. Vorstand, c. den 3. Vorstand. Zusätzlich können bis zu sechs Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden. Über die Anzahl der Beisitzer bestimmt die Mitgliederversammlung vor deren Wahl. -3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. +3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. 4. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. 5. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.