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Benjamin Bädorf 2024-01-08 20:38:19 +01:00
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GPG key ID: 1B7BF5B77A521346

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@ -73,7 +73,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
b. den 2. Vorstand, b. den 2. Vorstand,
c. den 3. Vorstand. c. den 3. Vorstand.
Zusätzlich können bis zu sechs Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden. Über die Anzahl der Beisitzer bestimmt die Mitgliederversammlung vor deren Wahl. Zusätzlich können bis zu sechs Beisitzer in den erweiterten Vorstand gewählt werden. Über die Anzahl der Beisitzer bestimmt die Mitgliederversammlung vor deren Wahl.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
4. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. 4. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
5. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. 5. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.