Geschäftsordnung MV: erste Version

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### Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung
§1 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
§2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
§3 Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
§4 Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
§5 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
§6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
§7 Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
§8 Diese Geschäftsordnung gilt nur insoweit, als in der Satzung keine
entgegenstehende Regelung besteht.

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@ -164,58 +164,21 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
## § 11 Mitgliederversammlung ## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. 1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
Mitglieder direkt betreffen. zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr bekannt zu geben.
einzuberufen. 2. Die Mitgliederversammlung gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, diese
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss angepasst werden und regelt
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher Ankündigung, Zusammenkunft und Ablauf der Mitgliederversammlung.
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
2/3-Mehrheit vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
abzuhalten.
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente ## § 12 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe 1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
derSatzung. der Satzung.
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen 2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung. entscheidet die Mitgliederversammlung.