Vorstand: Amtsdauer des Vorstands verschlankt
Es ist mMn klar, das eine unbegrenzte Wiederwahl möglich ist. Wir müssten umgekehrt rein schreiben, wenn es nicht so wäre. Das "Rücktritt schriftlich" habe ich entfernt, da es mMn nichts bringt(schriftlich gegenüber wem?). Weiterhin habe ich ein paar Formulierungen vereinfacht.
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39359f72b0
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2be3349ee4
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satzung.md
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satzung.md
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@ -110,20 +110,15 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
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Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
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Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
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Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
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eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
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eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
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5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
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einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
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einer Einzelwahl.
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6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
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Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
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Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
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bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
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Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
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## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
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1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
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einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der
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Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
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2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur
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Vereinsmitglieder, nach § 3.
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3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche
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Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus
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dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser
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Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder
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des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des
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ausgeschiedenen Mitglieds.
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## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
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## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
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