From 2cbc4f74731a233081d4fcb2a54b89e0bcb33b8a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Benjamin=20B=C3=A4dorf?= Date: Mon, 8 Jan 2024 20:47:09 +0100 Subject: [PATCH] Allow normal members to sign MV protocoll --- satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 68af4bb..7aee5eb 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -107,7 +107,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni 13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. 14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. 15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. +16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Mitglied zu unterzeichnen. 17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. ### § 12 Kassenprüfer\*innen