Vorstand: Zuständigkeiten als Absatz
Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
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731fc6f1e2
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satzung.md
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satzung.md
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@ -105,13 +105,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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gebunden.
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3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
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des Vorstandes gemeinsam vertreten.
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## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
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1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig,
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soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen
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nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand
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beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
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4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
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Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
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Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
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Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
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eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
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## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
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