Vorstand: Zuständigkeiten als Absatz

Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber
zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der
Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier
trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
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Richard Klees 2024-01-05 20:42:43 +01:00
parent 731fc6f1e2
commit 39359f72b0

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@ -105,13 +105,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
gebunden. gebunden.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder 3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam vertreten. des Vorstandes gemeinsam vertreten.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand
beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes ## § 9 Amtsdauer des Vorstandes