* Increase length of board membership to two years

* Add more detail to the purposes of the association
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Benjamin Bädorf 2023-11-22 18:54:52 +01:00
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### § 2 Zweck des Vereins
1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie Software
* sichere digitale Kommunikation
* Datensparsamkeit
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen (§ 470 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins. Aufwandsentschädigungen für geleistete Arbeit im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Zweck der Bereitstellung von Diensten wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten und Betreuen von freien und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Zwecke der Aufklärung und der Förderung von Diskussion werden insbesondere verwirklicht durch das Organisieren von Veranstaltungen und Workshops, wie zum Beispiel Hackathons oder Cryptoparties.
4. Der Zweck der Förderung von Diensten wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung des Vereins an die Weiterentwicklung von Diensten, beispielsweise durch das Finden und Melden von Fehlern, durch das Beteiligen an der Software-Entwicklung dieser Dienste, und durch das erweitern derer Dokumentation.
### § 3 Mitgliedschaft
@ -67,7 +68,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
### § 9 Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, nach § 3.
3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
@ -122,4 +123,4 @@ Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen selbstst
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.