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1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software.
Diensten auf Basis von freier und offener Software (Free and Open Source
Software, FOSS).
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie und offene Software,
* sichere digitale Kommunikation,
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* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software.
2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation, und durch das
organisieren von Veranstaltungen wie Vorträge und Hackathons.
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation und durch das
Organisieren von Veranstaltungen wie Vorträge und Hackathons.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
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im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die
Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
## § 3 Organe des Vereins
## § 3 Mitgliedschaft
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben
werden, die sich zum Vereinszweck bekennt.
werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
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durch ein Vorstandsmitglied.
4. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 4;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5;
* mit dem Tod des Mitglieds.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären.
## § 4 Ausschluss aus dem Verein
## § 5 Ausschluss aus dem Verein
1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
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über den Ausschluss. Entschlüsse über den Ausschluss werden immer mit einer
Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung getroffen.
## § 5 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 6 Konsensentscheidungen
Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese nach folgendem Verfahren:
Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese
nach folgendem Verfahren:
1. Konsens bedeutet, dass nach eindeutiger und klarer Formulierung eines Entscheidungsvorschlages keine der anwesenden stimmberechtigten Personen ausdrücklich Einwände erhebt. In diesem Fall gilt der Vorschlag als angenommen und wird im Protokoll vermerkt.
2. Bei Einwänden müssen diese begründet und diskutiert werden. Daraufhin wird ein neuer Entscheidungsvorschlag formuliert, in den die Ergebnisse dieser Diskussion einfließen, woraufhin abermals nach Konsens gefragt wird.
3. Kann kein Konsens gefunden werden, muss im Konsens entschieden werden ob die Entscheidung dringend ist.
1. Ist die Entscheidung dringend, findet eine sofortige Abstimmung über den letzten Entscheidungsvorschlag statt. Es gilt Zweidrittelmehrheit.
1. Konsens bedeutet, dass nach eindeutiger und klarer Formulierung eines
Entscheidungsvorschlages keine der anwesenden stimmberechtigten Personen
ausdrücklich Einwände erhebt. In diesem Fall gilt der Vorschlag als
angenommen und wird im Protokoll vermerkt.
2. Bei Einwänden müssen diese begründet und diskutiert werden. Daraufhin wird
ein neuer Entscheidungsvorschlag formuliert, in den die Ergebnisse dieser
Diskussion einfließen, woraufhin abermals nach Konsens gefragt wird.
3. Kann kein Konsens gefunden werden, muss im Konsens entschieden werden ob die
Entscheidung dringend ist.
1. Ist die Entscheidung dringend, findet eine sofortige Abstimmung über den
letzten Entscheidungsvorschlag statt. Es gilt Zweidrittelmehrheit.
2. Ist die Entscheidung nicht dringend, wird die Entscheidung vertagt.
4. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung hegen, die Beschlussfassung aber nicht behindern wollen, besteht die Möglichkeit, diese Bedenken zu Protokoll zu geben, ohne dass die Entscheidung dadurch beeinträchtigt wird.
4. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung
hegen, die Beschlussfassung aber nicht behindern wollen, besteht die
Möglichkeit, diese Bedenken zu Protokoll zu geben, ohne dass die Entscheidung
dadurch beeinträchtigt wird.
## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei
Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle
Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 8 einem anderen
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 9 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die
Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich. Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder Neuwahl im Amt.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich.
Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder
Neuwahl im Amt.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
7. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Grund wiederum ist zu protokollieren.
8. Der Vorstand kann eine Ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
8. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
## § 7 Mitgliederversammlung
## § 8 Mitgliederversammlung
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
3. Die Mitgliederversammlung ist Beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5, der Mitglieder anwesend ist.
zur Versammlung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich
erfolgen.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
Mitglieder anwesend sind.
3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
4. Der Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt,
in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10% der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des
Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10%
der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
@ -134,8 +154,8 @@ Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese n
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands
* Ausschlussentscheidungen nach § 4
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands
* Ausschlussentscheidungen nach § 5
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/10 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
@ -146,7 +166,7 @@ Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese n
eigenes Vereinsorgan.
## § 8 Ergänzende Dokumente
## § 9 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
@ -155,14 +175,14 @@ Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese n
entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 9 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
## § 10 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen.
## § 10 Salvatorische Klausel
## § 11 Salvatorische Klausel
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen
selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen
@ -173,7 +193,7 @@ Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese n
von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
## § 11 Auflösung des Vereins
## § 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden.