Fix e.V. name, make MV not always beschlussfähig
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99a9be609d
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@ -9,7 +9,7 @@
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### § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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1. Der Verein führt den Namen “pub.solar”.
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2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e.V. hinzugefügt.
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3. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
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4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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@ -100,7 +100,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
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6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
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7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
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8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit vornehmen.
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9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten.
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9. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitgliederschaft anwesend ist. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten.
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10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
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11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung stattfinden.
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12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f.
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