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9b8f5d1bd3
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@ -141,13 +141,13 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
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beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
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der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
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3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
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4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
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Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
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alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
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zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
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binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
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bekannt zu geben.
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4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
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5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
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grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
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geheim.
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6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
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@ -159,7 +159,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
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schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7
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Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
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13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
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die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
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eigenes Vereinsorgan.
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