From ef0ad2cf0eb4f7036f2c558d03a32aefee846d76 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: b12f Date: Fri, 15 Nov 2024 19:06:06 +0100 Subject: [PATCH] Update satzung * Prepare name and address for official founding * Make purposes more clear * Delete a bunch of dead text, like member rights * Rewrite the vorstand section to be less dense * Incorporate changes from @lechimp in Mitgliederversammlung * Smaller typo fixes --- satzung.md | 197 +++++++++++++++++------------------------------------ 1 file changed, 64 insertions(+), 133 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index c834a2f..692029e 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -14,10 +14,10 @@ ## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr -1. Der Verein führt den Namen “pub.solar”. -2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er -eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. -3. Der Verein hat seinen Sitz in Köln. +1. Der Verein führt den Namen “pub.solar e.V.”. +3. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln + und ist im Vereinsregister Köln eingetragen, die Geschäftsführung + ist an der selben Adresse ansässig 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. @@ -33,8 +33,9 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. * Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien. * Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software. -2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien - und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation. +2. Die Satzungszwecke wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien + und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation, und durch das + organisieren von Veranstaltungen wie Vorträge und Hackathons. 3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen @@ -61,11 +62,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. * mit dem Tod des Mitglieds. 5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich zu erklären. -6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle - Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen - Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. -7. Dem Mitglied ist beim Eintritt in den Verein eine schriftliche oder digitale - Kopie dieser Satzung auszuhändigen. ## § 4 Ausschluss aus dem Verein @@ -81,151 +77,85 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Ausschluss. -## § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder - -1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins - teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und - der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen. -2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der - Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. -3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12 - beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine - Mitgliedsbeiträge erhoben. - -## § 6 Organe des Vereins +## § 5 Organe des Vereins 1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören. -## § 7 Vorstand -1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, - dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle - Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten - sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt. -2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder - des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des - Vorstands gebunden. +## § 6 Vorstand -## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes +1. Der Vorstand besteht aus eine ungerade Anzahl von mindestens drei Mitgliedern. Er vertritt den + Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er besteht mindestens aus dem Vorsitz, dem zweiten + Vorsitz, sowie der Kassenführung. Alle Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt. +2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. +3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle + Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die + Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen + Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an + eine Arbeitsgruppe zu delegieren. +4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die + Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich. +5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins. +6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. +7. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die + Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen + Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser + Grund wiederum ist zu protokollieren. -1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, - soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen - nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand - beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren. -## § 9 Amtsdauer des Vorstandes +## § 7 Mitgliederversammlung -1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von - einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der - Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. -2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur - Vereinsmitglieder, nach § 3. -3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche - Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus - dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser - Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder - des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des - ausgeschiedenen Mitglieds. - -## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes - -1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese - werden durch den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den - zweiten Vorsitz, schriftlich und vereinsöffentlich mit einer Frist - von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es - nicht. -2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des - Vorstands beschlussfähig und entscheidet im Konsens. -3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des - § 161 BGB befreit. -4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn - jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung - vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. -6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich. -7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten - erfordern, kann der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit - oder von Teilen der Öffentlichkeit entscheiden. -8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und - Rederecht. Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben - Rederecht in Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen. - Der Vorstand kann für jede sonstige anwesende Person über das - Stimmrecht entscheiden. -9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen, - betreffenden Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung - auszuschließen. -10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit - geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, - zugeschaltet werden. So zugeschaltete Mitglieder können ihr volles - Stimmrecht wahrnehmen und gelten als anwesend. Es ist ebenfalls - möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme digitaler - Hilfsmittel abzuhalten. - -## § 11 Mitgliederversammlung - -1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. - Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen - werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine - Mitglieder direkt betreffen. -2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. -3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr - einzuberufen. -4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. -5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher - schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt - werden. -6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. -7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. -8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit - 2/3-Mehrheit vornehmen. -9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender - Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den - Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, - sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle - Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel - abzuhalten. -10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der - Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen. -11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf - Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies - kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das - Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall - muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung - stattfinden. -12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, - in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines - neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach - § 9 Abs. 1f. -13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer - wahlberechtigten Person geheim. -14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. +1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. +2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der + Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung + zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der + Versammlung schriftlich zugestellt worden sein. +3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten + Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich + beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet + der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. +4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der + Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem + alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung + zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und + binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich + bekannt zu geben. +5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden + grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person + geheim. +6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten + zuständig: + * Entlastung des Vorstand + * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) + * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) +7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von + 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand + schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14 + Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. +8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. -15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu - protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder - Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden - Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. -17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen - nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. -## § 12 Ergänzende Dokumente + +## § 8 Ergänzende Dokumente 1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil - derSatzung. + der Satzung. 2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen entscheidet die Mitgliederversammlung. -## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen + +## § 9 Mitgliedschaft in anderen Vereinen 1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden. 2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt aus anderen Vereinen. -## § 14 Salvatorische Klausel + +## § 10 Salvatorische Klausel 1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen @@ -235,7 +165,8 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen. -## § 15 Auflösung des Vereins + +## § 11 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.