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3f11c6737f
Make sure the board also has to decide in consensus
Our statutes say that we want to make decisions in consensus as much as
possible, but the board has so far been exempt from this rule. This
change corrects that.
2025-02-20 16:30:00 +01:00

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@ -4,17 +4,17 @@
1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird,
sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
1. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar e.V.”.
2. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln
1. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln
und ist im Vereinsregister Köln eingetragen, die Geschäftsführung
ist an der selben Adresse ansässig.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2 Zweck des Vereins
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* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software.
2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
1. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation und durch das
Organisieren von Veranstaltungen wie Vorträgen und Hackathons.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
1. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
(§ 470 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen
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## § 3 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
1. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben
werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
Mitgliederversammlung vor. Diese entscheidet endgültig. Der Verein ist gegenüber
der antragsstellenden Person nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
durch ein Vorstandsmitglied.
4. Die Mitgliedschaft endet
1. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5;
* mit dem Tod des Mitglieds.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
1. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären.
@ -72,8 +72,8 @@
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben,
1. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
1. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben,
Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss
Widerspruch ein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig
über den Ausschluss. Entschlüsse über den Ausschluss werden immer mit einer
@ -92,12 +92,12 @@ nach folgendem Verfahren:
2. Bei Einwänden müssen diese begründet und diskutiert werden. Daraufhin wird
ein neuer Entscheidungsvorschlag formuliert, in den die Ergebnisse dieser
Diskussion einfließen, woraufhin abermals nach Konsens gefragt wird.
3. Kann kein Konsens gefunden werden, muss im Konsens entschieden werden ob die
1. Kann kein Konsens gefunden werden, muss im Konsens entschieden werden ob die
Entscheidung dringend ist.
1. Ist die Entscheidung dringend, findet eine sofortige Abstimmung über den
letzten Entscheidungsvorschlag statt. Es gilt Zweidrittelmehrheit.
2. Ist die Entscheidung nicht dringend, wird die Entscheidung vertagt.
4. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung
1. Ist die Entscheidung nicht dringend, wird die Entscheidung vertagt.
1. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung
hegen, die Beschlussfassung aber nicht behindern wollen, besteht die
Möglichkeit, diese Bedenken zu Protokoll zu geben, ohne dass die Entscheidung
dadurch beeinträchtigt wird.
@ -108,59 +108,59 @@ nach folgendem Verfahren:
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei
Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle
Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
1. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 9 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich.
Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder
Neuwahl im Amt.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
7. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
1. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
1. Die Beschlüsse des Vorstandes werden im Konsens gefasst.
1. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Grund wiederum ist zu protokollieren.
8. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
1. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
## § 8 Mitgliederversammlung
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zur Versammlung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich
erfolgen.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
Mitglieder anwesend sind.
3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
1. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt,
1. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt,
in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des
Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10%
der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
1. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
1. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands
* Ausschlussentscheidungen nach § 5
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/10 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
1. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
@ -171,14 +171,14 @@ nach folgendem Verfahren:
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
der Satzung.
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
1. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 10 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen.
@ -197,8 +197,8 @@ nach folgendem Verfahren:
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
1. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung
des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
1. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
Computer Club e. V., Hamburg.