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Richard Klees ec3a223fb0 MV: 14 Tage Einladungsfrist bei außerord. MVs 2024-01-23 20:09:55 +01:00
Richard Klees 9b8f5d1bd3 MV: neu nummeriert 2024-01-12 21:32:19 +01:00
Richard Klees 70a9c26431 MV: Einberufung einer außerordentlichen MV gestrafft
Das Quartal habe ich entfernt, da ich nicht annehmen würde, dass dieser Passus
überhaupt gezogen wird, noch weniger regelmäßig. Statt auf die Durchführung nach
21 Tagen hab ich die Einberufung nach 7 Tagen reingeschrieben. Ab der Einberufung
sind dann ja noch 14 Tage bis zur Versammlung, also sind wir wieder bei 21 Tagen.
Dafür ist nun klar, das auch für die außerordentlichen MVs eine Einberufung statt-
finden soll.
2024-01-12 21:29:03 +01:00
Richard Klees ddcd03a0be MV: Überflüssigen Absatz gelöscht.
Das die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden beschlussfähig
ist, ist der Standard. Nur wenn wir abweichen wollen würden, müsste das dort
explizit stehen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung ist mittlerweile
im § 32 BGB geklärt. Der Absatz wird also nicht gebraucht.
2024-01-12 21:22:47 +01:00
Richard Klees 6e12d5f745 MV: Aufgaben zusammengefasst. 2024-01-12 21:21:34 +01:00
Richard Klees 96025a6473 MV: Anträge an die Tagesordnung nach oben
Der Punkt ist nach oben zur Einladung gerückt. Die Frist habe ich etwas
verkürzt und die Forderung an den Vorstand über ein Update der Einladung
hinzugefügt, damit alle Mitglieder die Chance haben, sich auf die Versammlung
vorzubereiten.
2024-01-12 21:15:58 +01:00
Richard Klees 997b3a6de3 MV: Abstimmungsmodalitäten nach oben 2024-01-12 21:11:05 +01:00
Richard Klees 7b11dda1a0 MV: Aufgaben auf der Versammlung vereinfacht.
Im aktuellen Modell macht es wahrscheinlich Sinn, dass der Vorstand sämtliche
Aufgaben zur Durchführung der Versammlung verantwortet. Diese habe ich daher
zusammengefasst. Ich glaube, dass es generell Sinn macht, die Mitgliederversammlung
etwas mehr zur Kontrolle des Vorstands zu befähigen. Das werde ich aber in einem
separaten PR vorschlagen, um editorische Änderungen wie diese von vllt. etwas
kontroverseren Vorschlägen zu trennen.
2024-01-12 21:06:54 +01:00
Richard Klees 26bddb6547 MV: Regeln zur Einberufung sanft verbessert und verkleinert.
Die verschiedenen Absätze sind nun einer, ein paar unnötige Worte habe ich
gestrichen. Insbesondere habe ich die Wieselworte zur Frequenz und zur Verantwortung
entfernt. Der Vorstand lädt einmal im Jahr ein, wer sollte das sonst tun.
Hinzugefügt habe ich den Satz, dass die MV im ersten Quartal stattfinden sollte.
So ist auch der Abstand zweier Versammlungen ungefähr ein Jahr.
2024-01-12 20:58:19 +01:00
Richard Klees 2ca63f5200 MV: Satz über Kompetenz entfernt.
Dieser Satz ist unnötig, weil das sowieso so ist (vgl. §§32ff BGB).
2024-01-12 20:43:47 +01:00
teutat3s 0cf7edbe97
Merge pull request 'Vorstand - Verschlankung des Text' (#5) from lechimp/legal:board into satzung/2024
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2024-01-10 17:07:59 +00:00
Richard Klees 6df7fc9753 Vorstand: Arbeitsweise in GO regeln
Änderungen an der Satzung müssen beim Amtsgericht eingereicht werden. Das ist
aufwändig. Die Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands in der Vorversion
scheinen wiederrum sehr detailiert verfasst zu sein. Daher werden solche Regelungen
üblicherweise in eine Geschäftsordnung ausgelagert. Weiterhin ist es üblich, dass
sich die, die Zusammenarbeiten, die GO selbst geben und diese nicht von anderen
bestimmt werden. Wesentliche Randbedingungen (Vereinsöffentlichkeit) sind aber
weiterhin in der Satzung festgehalten.
2024-01-08 20:42:49 +01:00
Richard Klees 2be3349ee4 Vorstand: Amtsdauer des Vorstands verschlankt
Es ist mMn klar, das eine unbegrenzte Wiederwahl möglich ist. Wir müssten
umgekehrt rein schreiben, wenn es nicht so wäre. Das "Rücktritt schriftlich"
habe ich entfernt, da es mMn nichts bringt(schriftlich gegenüber wem?).
Weiterhin habe ich ein paar Formulierungen vereinfacht.
2024-01-05 21:23:33 +01:00
Richard Klees 39359f72b0 Vorstand: Zuständigkeiten als Absatz
Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber
zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der
Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier
trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
2024-01-05 21:12:11 +01:00
Richard Klees 731fc6f1e2 Vorstand: Vertretung und Bindung an Beschlüsse entwirrt.
Der Vorstand ist nicht nur bei Vertretung sondern auch sonst an die Beschlüsse
der anderen Organe des Vereins gebunden. Das ist zwar mMn ebenfalls klar, aber
scheint wichtig zu sein. Deswegen habe ich es sehr wohl nochmal separat erwähnt.
2024-01-05 21:11:08 +01:00
Richard Klees c95038db2b Sätze über Vorstand entfernt, die implizit sind
Wir fallen unter das BGB, ob wir das schreiben oder nicht. Deswegen müssen wir es
nicht schreiben. Weiterhin ist wohl klar, dass erstmal alle gleichberechtigt sind,
es sei denn, wir schränken das ein. Auch das bringt also nichts neues. Bleibt also,
das unser Vorstand idT aus drei Personen mit den Standardaufgaben besteht.
2024-01-05 21:10:20 +01:00

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@ -97,119 +97,72 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören. 2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 7 Vorstand ## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz, 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten 2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane
sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt. gebunden.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder 3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des des Vorstandes gemeinsam vertreten.
Vorstands gebunden. 4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen 5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren. einer Einzelwahl.
6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt. 7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese kann durch den
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vorstand selbst sowie mit einer einfachen Mehrheit der
Vereinsmitglieder, nach § 3. Mitgliedersammlung geändert werden.
3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche 8. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder Grund wiederum ist zu protokollieren.
des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des 9. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
ausgeschiedenen Mitglieds.
## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese
werden durch den ersten Vorsitz, bei dessen Verhinderung durch den
zweiten Vorsitz, schriftlich und vereinsöffentlich mit einer Frist
von 7 Tagen einberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es
nicht.
2. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des
Vorstands beschlussfähig und entscheidet im Konsens.
3. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
§ 161 BGB befreit. § 161 BGB befreit.
4. Die Sitzung ist zu protokollieren. Der Vorstand bestimmt zu Beginn
jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
5. Das Protokoll jeder Sitzung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung
vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
6. Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich vereinsöffentlich.
7. Für Angelegenheiten, die das Diskutieren personenbezogener Daten
erfordern, kann der Vorstand über den Ausschluss der Öffentlichkeit
oder von Teilen der Öffentlichkeit entscheiden.
8. Auf den Vorstandssitzungen haben die Vorstandsmitglieder Stimm- und
Rederecht. Ansprechpersonen der Arbeitsgruppen nach § 11 Abs. 14 haben
Rederecht in Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Zweck betreffen.
Der Vorstand kann für jede sonstige anwesende Person über das
Stimmrecht entscheiden.
9. Bei wiederholter Störung der Sitzung kann der Vorstand beschließen,
betreffenden Anwesenden von der weiteren Teilnahme an der Sitzung
auszuschließen.
10. Vorstandsmitglieder und andere Personen können zu jeder Sitzung mit
geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
zugeschaltet werden. So zugeschaltete Mitglieder können ihr volles
Stimmrecht wahrnehmen und gelten als anwesend. Es ist ebenfalls
möglich, rein virtuelle Sitzungen unter Zuhilfenahme digitaler
Hilfsmittel abzuhalten.
## § 11 Mitgliederversammlung ## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. 1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
Mitglieder direkt betreffen. zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr 3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
einzuberufen. Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt 4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
werden. Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
2/3-Mehrheit vornehmen. bekannt zu geben.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender 5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, geheim.
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle 6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel zuständig:
abzuhalten. * Entlastung des Vorstand
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen. * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf 7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung 8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan. eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente ## § 12 Ergänzende Dokumente