WIP: Satzung v2 #1

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* und Datensparsamkeit,
durch das Organisieren von Veranstaltungen und Workshops wie Hackathons oder Cryptoparties.
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software durch der Weiterentwicklung, Bugbehebung, und durch das Erweitern der Dokumentation.
  1. Der Zweck der Bereitstellung von Diensten wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten und Betreuen von freien und offenen digitalen Diensten, sowie öffentlicher Dokumentation dieser Dienste.
2. Der Zweck der Bereitstellung von Diensten wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten und Betreuen von freien und offenen digitalen Diensten, sowie öffentlicher Dokumentation dieser Dienste.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  1. Der Zweck der Förderung von digitalen Diensten wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung des Vereins an der Weiterentwicklung von Diensten, beispielsweise durch das Finden und Melden von Fehlern, durch das Beteiligen an der Software-Entwicklung dieser Dienste, oder durch das Erweitern ihrer Dokumentation.
4. Der Zweck der Förderung von digitalen Diensten wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung des Vereins an der Weiterentwicklung von Diensten, beispielsweise durch das Finden und Melden von Fehlern, durch das Beteiligen an der Software-Entwicklung dieser Dienste, oder durch das Erweitern ihrer Dokumentation.
### § 3 Mitgliedschaft