WIP: Satzung v2 #1

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@ -103,6 +103,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
18. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von zwei Jahren. In der jeweils ersten Mitgliederversammlung eines Jahres ist von den Rechnungsprüfern über ihre Prüfungsfeststellungen zu berichten und ggf. die Entlastung des Vorstandes vorzuschlagen
### § 12 Ergänzende Dokumente