WIP: Satzung v2 #1

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### § 2 Zweck des Vereins
1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie Software
* sichere digitale Kommunikation
* Datensparsamkeit
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Zweck der Bereitstellung von Diensten wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten und Betreuen von freien und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Zwecke der Aufklärung und der Förderung von Diskussion werden insbesondere verwirklicht durch das Organisieren von Veranstaltungen und Workshops, wie zum Beispiel Hackathons oder Cryptoparties.
4. Der Zweck der Förderung von Diensten wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung des Vereins an die Weiterentwicklung von Diensten, beispielsweise durch das Finden und Melden von Fehlern, durch das Beteiligen an der Software-Entwicklung dieser Dienste, und durch das erweitern derer Dokumentation.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software, sowie die Erstellung öffentlicher Dokumentation dieser Dienste.
* Die Aufklärung und Bildung, und die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung zu folgenden Themen:
* freie Software,
* sichere digitale Kommunikation,
* digitale Medien,
* und Datensparsamkeit,
durch das Organisieren von Veranstaltungen und Workshops wie Hackathons oder Cryptoparties.
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen Diensten auf Basis von freier Software durch deren Weiterentwicklung, Bugbehebung, und durch das Erweitern ihrer Dokumentation.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
### § 3 Mitgliedschaft