WIP: Satzung v2 #1
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### § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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### § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
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1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
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2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
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2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
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3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12 beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
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3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12 beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
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