Vorstand - Verschlankung des Text #5
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satzung.md
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satzung.md
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@ -110,20 +110,15 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
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Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
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eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
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5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
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einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
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einer Einzelwahl.
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6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
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Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
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Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
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bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
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Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
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## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
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1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
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einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der
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Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
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2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur
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Vereinsmitglieder, nach § 3.
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3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche
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Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus
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dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser
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Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder
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des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des
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ausgeschiedenen Mitglieds.
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## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes
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