Vorstand - Verschlankung des Text #5

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@ -110,20 +110,15 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
einer Einzelwahl.
6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl ist möglich. Der
Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge im Amt.
2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur
Vereinsmitglieder, nach § 3.
3. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet durch schriftliche
Mitteilung des Rücktritts oder mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus
dem Verein. Endet das Vorstandsamt eines Mitglieds aus einem dieser
Gründe vor Ablauf der Amtsdauer, bestimmen die verbleibenden Mitglieder
des Vorstands ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds.
## § 10 Beschlussfassung des Vorstandes