Vorstand - Verschlankung des Text #5
12
satzung.md
12
satzung.md
|
@ -105,13 +105,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
|
|||
gebunden.
|
||||
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
|
||||
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
|
||||
|
||||
## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
|
||||
|
||||
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig,
|
||||
soweit sie nicht durch die Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen
|
||||
nach § 13 einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand
|
||||
beschließt, sie an eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
|
||||
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
|
||||
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
|
||||
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
|
||||
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
|
||||
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
|
||||
|
||||
## § 9 Amtsdauer des Vorstandes
|
||||
|
||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue