Vorstand - Verschlankung des Text #5
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@ -101,9 +101,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
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dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
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2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
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des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des
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Vorstands gebunden.
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2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane
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gebunden.
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3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
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des Vorstandes gemeinsam vertreten.
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## § 8 Zuständigkeiten des Vorstandes
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