Vorstand - Verschlankung des Text #5
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@ -99,10 +99,8 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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## § 7 Vorstand
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1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitz,
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dem zweiten Vorsitz sowie der Kassenführung. Es können spezielle
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Zuständigkeiten oder Aufgabengebiete festgelegt werden. Ansonsten
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sind alle drei Mitglieder des Vorstands gleichberechtigt.
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1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
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dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
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2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
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des Vorstandes vertreten. Sie sind hierbei an die Beschlüsse des
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Vorstands gebunden.
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