From 2ca63f5200a6e083b65186295e898022af4d0703 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 20:43:45 +0100 Subject: [PATCH 01/10] =?UTF-8?q?MV:=20Satz=20=C3=BCber=20Kompetenz=20entf?= =?UTF-8?q?ernt.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Dieser Satz ist unnötig, weil das sowieso so ist (vgl. §§32ff BGB). --- satzung.md | 36 ++++++++++++++++-------------------- 1 file changed, 16 insertions(+), 20 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index e462bbe..ac0cd54 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -132,51 +132,47 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. ## § 11 Mitgliederversammlung -1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. - Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen - werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine - Mitglieder direkt betreffen. -2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. -3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr +1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. +2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr einzuberufen. -4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. -5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher +3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. +4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt werden. -6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. -7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. -8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit +5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. +6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. +7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit vornehmen. -9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender +8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten. -10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der +9. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen. -11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf +10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung stattfinden. -12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, +11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f. -13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer +12. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. -14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. +13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. -15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu +14. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden +15. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. -17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen +16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. ## § 12 Ergänzende Dokumente -- 2.44.2 From 26bddb65475086af86903d702cb55a490a0a10f2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 20:54:17 +0100 Subject: [PATCH 02/10] MV: Regeln zur Einberufung sanft verbessert und verkleinert. MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die verschiedenen Absätze sind nun einer, ein paar unnötige Worte habe ich gestrichen. Insbesondere habe ich die Wieselworte zur Frequenz und zur Verantwortung entfernt. Der Vorstand lädt einmal im Jahr ein, wer sollte das sonst tun. Hinzugefügt habe ich den Satz, dass die MV im ersten Quartal stattfinden sollte. So ist auch der Abstand zweier Versammlungen ungefähr ein Jahr. --- satzung.md | 10 ++++------ 1 file changed, 4 insertions(+), 6 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index ac0cd54..151c5d5 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -133,12 +133,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. ## § 11 Mitgliederversammlung 1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. -2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr - einzuberufen. -3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. -4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher - schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt - werden. +2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der + Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung + zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der + Versammlung schriftlich zugestellt worden sein. 5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. 6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit -- 2.44.2 From 7b11dda1a023eb1e9819a979a6d1576522eda842 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:06:54 +0100 Subject: [PATCH 03/10] MV: Aufgaben auf der Versammlung vereinfacht. MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Im aktuellen Modell macht es wahrscheinlich Sinn, dass der Vorstand sämtliche Aufgaben zur Durchführung der Versammlung verantwortet. Diese habe ich daher zusammengefasst. Ich glaube, dass es generell Sinn macht, die Mitgliederversammlung etwas mehr zur Kontrolle des Vorstands zu befähigen. Das werde ich aber in einem separaten PR vorschlagen, um editorische Änderungen wie diese von vllt. etwas kontroverseren Vorschlägen zu trennen. --- satzung.md | 14 ++++++-------- 1 file changed, 6 insertions(+), 8 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 151c5d5..86cda24 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -137,7 +137,12 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich zugestellt worden sein. -5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. +3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der + Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem + alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung + zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und + binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich + bekannt zu geben. 6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit vornehmen. @@ -165,13 +170,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. -14. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu - protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder - Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. -15. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden - Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. -16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen - nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. ## § 12 Ergänzende Dokumente -- 2.44.2 From 997b3a6de39d017ff8edc4aba22af5c7c5c79e4e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:11:05 +0100 Subject: [PATCH 04/10] =?UTF-8?q?MV:=20Abstimmungsmodalit=C3=A4ten=20nach?= =?UTF-8?q?=20oben?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- satzung.md | 5 +++-- 1 file changed, 3 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 86cda24..66afe3b 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -143,6 +143,9 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich bekannt zu geben. +4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden + grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person + geheim. 6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit 2/3-Mehrheit vornehmen. @@ -164,8 +167,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach § 9 Abs. 1f. -12. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer - wahlberechtigten Person geheim. 13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein -- 2.44.2 From 96025a64732c70090918c3a4732e25560663fe12 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:13:32 +0100 Subject: [PATCH 05/10] =?UTF-8?q?MV:=20Antr=C3=A4ge=20an=20die=20Tagesordn?= =?UTF-8?q?ung=20nach=20oben?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Der Punkt ist nach oben zur Einladung gerückt. Die Frist habe ich etwas verkürzt und die Forderung an den Vorstand über ein Update der Einladung hinzugefügt, damit alle Mitglieder die Chance haben, sich auf die Versammlung vorzubereiten. --- satzung.md | 6 ++++-- 1 file changed, 4 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 66afe3b..f552a70 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -137,6 +137,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich zugestellt worden sein. +3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten + Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich + beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet + der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. 3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung @@ -155,8 +159,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel abzuhalten. -9. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der - Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen. 10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das -- 2.44.2 From 6e12d5f7458753de4c31662ccaf6849275893e48 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:21:34 +0100 Subject: [PATCH 06/10] MV: Aufgaben zusammengefasst. --- satzung.md | 12 +++++------- 1 file changed, 5 insertions(+), 7 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index f552a70..5ba0d4e 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -150,9 +150,11 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. 4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. -6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. -7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit - 2/3-Mehrheit vornehmen. +6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten + zuständig: + * Entlastung des Vorstand + * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) + * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) 8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, @@ -165,10 +167,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung stattfinden. -11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern, - in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines - neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach - § 9 Abs. 1f. 13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein -- 2.44.2 From ddcd03a0beb780e14448880a1af16e2556c49b32 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:22:47 +0100 Subject: [PATCH 07/10] =?UTF-8?q?MV:=20=C3=9Cberfl=C3=BCssigen=20Absatz=20?= =?UTF-8?q?gel=C3=B6scht.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Das die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden beschlussfähig ist, ist der Standard. Nur wenn wir abweichen wollen würden, müsste das dort explizit stehen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung ist mittlerweile im § 32 BGB geklärt. Der Absatz wird also nicht gebraucht. --- satzung.md | 6 ------ 1 file changed, 6 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 5ba0d4e..b8d91ae 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -155,12 +155,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. * Entlastung des Vorstand * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) -8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender - Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den - Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, - sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle - Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel - abzuhalten. 10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das -- 2.44.2 From 70a9c26431cebff8f59202e46da16f4e29cf85d7 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:29:03 +0100 Subject: [PATCH 08/10] =?UTF-8?q?MV:=20Einberufung=20einer=20au=C3=9Ferord?= =?UTF-8?q?entlichen=20MV=20gestrafft?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Das Quartal habe ich entfernt, da ich nicht annehmen würde, dass dieser Passus überhaupt gezogen wird, noch weniger regelmäßig. Statt auf die Durchführung nach 21 Tagen hab ich die Einberufung nach 7 Tagen reingeschrieben. Ab der Einberufung sind dann ja noch 14 Tage bis zur Versammlung, also sind wir wieder bei 21 Tagen. Dafür ist nun klar, das auch für die außerordentlichen MVs eine Einberufung statt- finden soll. --- satzung.md | 10 ++++------ 1 file changed, 4 insertions(+), 6 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index b8d91ae..994f95e 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -155,12 +155,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. * Entlastung des Vorstand * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) -10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf - Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies - kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das - Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall - muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung - stattfinden. +7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von + 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand + schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7 + Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. 13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein -- 2.44.2 From 9b8f5d1bd31a07ab8cd1439f6a847cb53524df56 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Fri, 12 Jan 2024 21:32:19 +0100 Subject: [PATCH 09/10] MV: neu nummeriert --- satzung.md | 6 +++--- 1 file changed, 3 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 994f95e..a03b992 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -141,13 +141,13 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. -3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der +4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich bekannt zu geben. -4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden +5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. 6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten @@ -159,7 +159,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7 Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. -13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. +8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. -- 2.44.2 From ec3a223fb054499abb876b843e31e9650c61f5de Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Richard Klees Date: Tue, 23 Jan 2024 20:09:55 +0100 Subject: [PATCH 10/10] =?UTF-8?q?MV:=2014=20Tage=20Einladungsfrist=20bei?= =?UTF-8?q?=20au=C3=9Ferord.=20MVs?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index a03b992..1f3ba06 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -157,7 +157,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt. * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) 7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand - schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7 + schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14 Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. 8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch -- 2.44.2