MV - Verschlankung des Text #8
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satzung.md
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satzung.md
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@ -133,12 +133,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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## § 11 Mitgliederversammlung
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1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
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2. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
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einzuberufen.
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3. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
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4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
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schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
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werden.
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2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
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Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
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zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
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Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
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5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
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6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
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7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
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