MV - Verschlankung des Text #8

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lechimp wants to merge 10 commits from lechimp/legal:assembly into satzung/2024
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@ -141,13 +141,13 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben.
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Ich glaube schon, dass es gut ist wenn ein Protokoll iwie Satzungsmäßig ratifiziert wird. codeberg machts relativ simpel mit "wenn keiner sich beschwert, ists cool" https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Paragraf 8 punkt 7

Ich glaube schon, dass es gut ist wenn ein Protokoll iwie Satzungsmäßig ratifiziert wird. codeberg machts relativ simpel mit "wenn keiner sich beschwert, ists cool" https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Paragraf 8 punkt 7
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Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10% der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.

> Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10% der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
@ -159,7 +159,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
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Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.

Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.
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I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels:

  • 1-100: 10%
  • 101-1000: 10
  • > 1000: 100
I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels: * 1-100: 10% * 101-1000: 10 * \> 1000: 100
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Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas extrem krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?

Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas *extrem* krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?
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Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.

Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.
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Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen.

Ich weiß nicht obs nur extrem krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen.

ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf
Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md
Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung

Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.

Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen. Ich weiß nicht obs nur *extrem* krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen. ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.