MV - Verschlankung des Text #8

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lechimp wants to merge 10 commits from lechimp/legal:assembly into satzung/2024

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@ -132,52 +132,37 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen
werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
Mitglieder direkt betreffen.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
einzuberufen.
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
2/3-Mehrheit vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
abzuhalten.
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben.
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Ich glaube schon, dass es gut ist wenn ein Protokoll iwie Satzungsmäßig ratifiziert wird. codeberg machts relativ simpel mit "wenn keiner sich beschwert, ists cool" https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Paragraf 8 punkt 7

Ich glaube schon, dass es gut ist wenn ein Protokoll iwie Satzungsmäßig ratifiziert wird. codeberg machts relativ simpel mit "wenn keiner sich beschwert, ists cool" https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Paragraf 8 punkt 7
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Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10% der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.

> Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10% der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
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Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.

Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.
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I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels:

  • 1-100: 10%
  • 101-1000: 10
  • > 1000: 100
I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels: * 1-100: 10% * 101-1000: 10 * \> 1000: 100
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Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas extrem krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?

Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas *extrem* krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?
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Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.

Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.
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Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen.

Ich weiß nicht obs nur extrem krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen.

ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf
Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md
Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung

Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.

Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen. Ich weiß nicht obs nur *extrem* krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen. ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente