MV - Verschlankung des Text #8
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satzung.md
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@ -132,52 +132,37 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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## § 11 Mitgliederversammlung
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1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
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Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen
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werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
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Mitglieder direkt betreffen.
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2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
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3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
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einzuberufen.
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4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
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5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
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schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
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werden.
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6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
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7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
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8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
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2/3-Mehrheit vornehmen.
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9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
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Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
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Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
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sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
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Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
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abzuhalten.
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10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
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Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
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11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
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Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
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kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
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Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
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muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
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stattfinden.
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12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
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in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
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neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
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§ 9 Abs. 1f.
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13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
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wahlberechtigten Person geheim.
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14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
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2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
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Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
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zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
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Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
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3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
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Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
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beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
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der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
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4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
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Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
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alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
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zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
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binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
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bekannt zu geben.
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5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
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grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
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geheim.
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6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
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zuständig:
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* Entlastung des Vorstand
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
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1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
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b12f
commented
Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will. Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.
hensoko
commented
I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels:
I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels:
* 1-100: 10%
* 101-1000: 10
* \> 1000: 100
lechimp
commented
Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas extrem krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten? Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas *extrem* krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?
hensoko
commented
Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat. Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.
b12f
commented
Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen. Ich weiß nicht obs nur extrem krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen. ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran. Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen.
Ich weiß nicht obs nur *extrem* krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen.
ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf
Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md
Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung
Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.
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schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
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Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
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8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
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die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
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eigenes Vereinsorgan.
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15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
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protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
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Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
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16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
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Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
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17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
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nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
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## § 12 Ergänzende Dokumente
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Ich glaube schon, dass es gut ist wenn ein Protokoll iwie Satzungsmäßig ratifiziert wird. codeberg machts relativ simpel mit "wenn keiner sich beschwert, ists cool" https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md Paragraf 8 punkt 7