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Richard Klees 2024-01-12 21:32:19 +01:00
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@ -141,13 +141,13 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben.
4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
@ -159,7 +159,7 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.