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No commits in common. "9b8f5d1bd31a07ab8cd1439f6a847cb53524df56" and "96025a64732c70090918c3a4732e25560663fe12" have entirely different histories.

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@ -141,25 +141,35 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der 3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. bekannt zu geben.
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden 4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim. geheim.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten 6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
zuständig: 7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
* Entlastung des Vorstand 2/3-Mehrheit vornehmen.
* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit) 8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit) Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7 Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. abzuhalten.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. 10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
stattfinden.
11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan. eigenes Vereinsorgan.