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### Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung
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§1 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
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§2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
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Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
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zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
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Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
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§3 Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
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Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
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beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
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der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
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§4 Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
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grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
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geheim.
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§5 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
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zuständig:
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* Entlastung des Vorstand
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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§6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
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1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
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schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
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Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
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§7 Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
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die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
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eigenes Vereinsorgan.
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§8 Diese Geschäftsordnung gilt nur insoweit, als in der Satzung keine
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entgegenstehende Regelung besteht.
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