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Benjamin Bädorf 2024-01-08 20:47:09 +01:00
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commit 2cbc4f7473
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GPG key ID: 1B7BF5B77A521346

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@ -107,7 +107,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim. 13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan. 14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt. 15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. 16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Mitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen. 17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
### § 12 Kassenprüfer\*innen ### § 12 Kassenprüfer\*innen