Allow normal members to sign MV protocoll
This commit is contained in:
parent
1728f68f61
commit
2cbc4f7473
|
@ -107,7 +107,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
|
||||||
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim.
|
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim.
|
||||||
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.
|
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.
|
||||||
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
|
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
|
||||||
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
|
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Mitglied zu unterzeichnen.
|
||||||
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
|
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
|
||||||
|
|
||||||
### § 12 Kassenprüfer\*innen
|
### § 12 Kassenprüfer\*innen
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue