Allow normal members to sign MV protocoll
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2cbc4f7473
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@ -107,7 +107,7 @@ Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie ni
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13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person geheim.
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14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein eigenes Vereinsorgan.
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15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
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16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
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16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden Person und einem Mitglied zu unterzeichnen.
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17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
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### § 12 Kassenprüfer\*innen
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