Compare commits
No commits in common. "13-geschaeftsordnung-fuer-mitgliederversammlung" and "main" have entirely different histories.
13-geschae
...
main
|
@ -1,29 +0,0 @@
|
||||||
### Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung
|
|
||||||
|
|
||||||
§1 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
|
|
||||||
§2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
|
|
||||||
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
|
|
||||||
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
|
|
||||||
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
|
|
||||||
§3 Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
|
|
||||||
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
|
|
||||||
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
|
|
||||||
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
|
|
||||||
§4 Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
|
|
||||||
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
|
|
||||||
geheim.
|
|
||||||
§5 Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
|
|
||||||
zuständig:
|
|
||||||
* Entlastung des Vorstand
|
|
||||||
* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
|
|
||||||
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
|
|
||||||
§6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
|
|
||||||
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
|
|
||||||
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
|
|
||||||
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
|
|
||||||
§7 Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
|
|
||||||
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
|
|
||||||
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
|
|
||||||
eigenes Vereinsorgan.
|
|
||||||
§8 Diese Geschäftsordnung gilt nur insoweit, als in der Satzung keine
|
|
||||||
entgegenstehende Regelung besteht.
|
|
57
satzung.md
57
satzung.md
|
@ -164,21 +164,58 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
|
||||||
|
|
||||||
## § 11 Mitgliederversammlung
|
## § 11 Mitgliederversammlung
|
||||||
|
|
||||||
1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
|
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
|
||||||
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
|
Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen
|
||||||
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
|
werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
|
||||||
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
|
Mitglieder direkt betreffen.
|
||||||
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
|
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
|
||||||
bekannt zu geben.
|
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
|
||||||
2. Die Mitgliederversammlung gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, diese
|
einzuberufen.
|
||||||
kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss angepasst werden und regelt
|
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
|
||||||
Ankündigung, Zusammenkunft und Ablauf der Mitgliederversammlung.
|
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
|
||||||
|
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
|
||||||
|
werden.
|
||||||
|
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
|
||||||
|
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
|
||||||
|
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
|
||||||
|
2/3-Mehrheit vornehmen.
|
||||||
|
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
|
||||||
|
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
|
||||||
|
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
|
||||||
|
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
|
||||||
|
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
|
||||||
|
abzuhalten.
|
||||||
|
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
|
||||||
|
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
|
||||||
|
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
|
||||||
|
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
|
||||||
|
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
|
||||||
|
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
|
||||||
|
stattfinden.
|
||||||
|
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
|
||||||
|
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
|
||||||
|
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
|
||||||
|
§ 9 Abs. 1f.
|
||||||
|
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
|
||||||
|
wahlberechtigten Person geheim.
|
||||||
|
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
|
||||||
|
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
|
||||||
|
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
|
||||||
|
eigenes Vereinsorgan.
|
||||||
|
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
|
||||||
|
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
|
||||||
|
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
|
||||||
|
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
|
||||||
|
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
|
||||||
|
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
|
||||||
|
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
|
||||||
|
|
||||||
## § 12 Ergänzende Dokumente
|
## § 12 Ergänzende Dokumente
|
||||||
|
|
||||||
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
|
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
|
||||||
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
|
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
|
||||||
der Satzung.
|
derSatzung.
|
||||||
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
|
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
|
||||||
entscheidet die Mitgliederversammlung.
|
entscheidet die Mitgliederversammlung.
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue